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KOMMISSION E

Die Kommission E arbeitete von 1983 bis 1994 im Auftrag des damaligen Bundes­gesundheitsamts (BGA) in Berlin - heute Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM in Bonn). Sie wurde damals eingesetzt, um die Nachzulassung von pflanzlichen Arzneimitteln  zu beschleunigen. Die Kommission E arbeitete das wissen­schaftliche Erkenntnismaterial von ca. 380 Drogen (inkl. Drogenzubereitung und Drogenkombinationen) auf und nahm jeweils eine Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses vor. Wurde der Nutzen einer Drogehöher gestellt als ihr Risiko - dies war bei 186 Drogen und 66 Drogenkombinationen der Fall - wurde eine Aufarbeitungs­monographie im Bundesanzeiger veröffentlicht („Positivmonographie“). Hersteller pflanz­licher Arznei­mittel konnten dann die „Positivmonographie“ für eine Nachzulassung  bzw. Neuzulassung nutzen. In den Positivmonographien ist jeweils das Anwendungsgebiet der Droge , die Dosierung und die Art der Anwendung festgelegt, außerdem enthalten sie Angaben zur Wirkung, Wechselwirkungen und Kontraindikationen.

Nach Meinung der Kommission E wiesen 118 Drogen und 8 Drogenkombinationen ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis auf und wurden mit einer „Negativmonographie“ bedacht. Pflanzliche Arzneimittel , die solche Drogen enthielten, mussten (zu recht) vom Markt genommen werden.

Heute ist die Kommission E eine „Zulassungskommission“ beim BfArm (nach § 25 Abs. 6, 7, 7a Satz 8 AMG) mit beratender Funktion für den humanmedizinischen Bereich, phyto­therapeutische Therapierichtung.

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